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Zulassung, Zertifikat, ECTS-Punkte & Fortbildungspunkte
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Kompaktkurs sind
- eine Hochschulzugangsberechtigung und
- ein erster Hochschulabschluss oder
- eine abgeschlossene therapiebezogene oder pflegerische Ausbildung oder
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf.
Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann in begründeten Fällen durch zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf kompensiert werden.
Prüfungen und Zertifikat
Die Prüfung besteht aus einer Klausur. Nach erfolgreich bestandener Prüfung verleiht die Universität Konstanz das Zertifikat Neurorehabilitation - Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (Certificate Neuro-Rehabilitation - Basics of Scientific Methods). Details zur Prüfung entnehmen Sie bitte den Prüfungsregeln des Kompaktkurses, die Sie im Downloadbereich finden.
Weiterführendes | ||
Seite | Prüfungs- und Zulassungsregeln |
ECTS-Punkte
Der Kompaktkurs und die Prüfung werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet. Insgesamt erwerben Sie 7 ECTS-Punkte. Ihr Zertifikat wird so zum Baustein im Rahmen lebenslangen Lernens.
Weiterführendes | ||
Seite | Hochschulrektorenkonferenz - Projekt Nexus | |
Seite | Wikipedia - zum Bologna Prozess |
Fortbildungspunkte
Sie erwerben 40 Fortbildungspunkte.