Zulassung, Zertifikat, ECTS-Punkte & Fortbildungspunkte

Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum Kontaktstudium sind

  • eine Hochschulzugangsberechtigung und
  • ein erster Hochschulabschluss oder
  • eine abgeschlossene therapiebezogene oder pflegerische Ausbildung oder
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf.

Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann in begründeten Fällen durch zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf kompensiert werden.

Prüfungen und Zertifikat

Das Zertifikat Neurorehabilitation - Grundlagen motorischer Rehabilitation (Certificate of Basic Studies Neuro-Rehabilitation - Basics of Motoric Rehabilitation) verleiht die Universität Konstanz nach erfolgreich bestander Prüfung. Die Prüfung besteht aus einer Klausur. Details zur Prüfung entnehmen Sie bitte den Prüfungsregeln des Kompaktkurses, die Sie im Downloadbereich finden.

Weiterführendes
Seite Prüfungs- und Zulassungsregeln

ECTS-Punkte

Das Kontaktstudium und die Prüfung werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet. Insgesamt erwerben Sie 10 ECTS-Punkte. Ihr Zertifikat wird so zum Baustein im Rahmen lebenslangen Lernens.

Weiterführendes
Seite Hochschulrektorenkonferenz - Projekt Nexus
Seite Wikipedia - zum Bologna Prozess

Fortbildungspunkte

Sie erwerben 60 Fortbildungspunkte.