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Zulassung, Zertifikat, ECTS-Punkte & Fortbildungspunkte
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Kontaktstudium sind
- eine Hochschulzugangsberechtigung und
- ein erster Hochschulabschluss oder
- eine abgeschlossene therapiebezogene oder pflegerische Ausbildung oder
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf.
Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann in begründeten Fällen durch zwei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf kompensiert werden.
Prüfungen und Zertifikat
Das Zertifikat Neurorehabilitation - Grundlagen motorischer Rehabilitation (Certificate of Basic Studies Neuro-Rehabilitation - Basics of Motoric Rehabilitation) verleiht die Universität Konstanz nach erfolgreich bestander Prüfung. Die Prüfung besteht aus einer Klausur. Details zur Prüfung entnehmen Sie bitte den Prüfungsregeln des Kompaktkurses, die Sie im Downloadbereich finden.
Weiterführendes | ||
Seite | Prüfungs- und Zulassungsregeln |
ECTS-Punkte
Das Kontaktstudium und die Prüfung werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet. Insgesamt erwerben Sie 10 ECTS-Punkte. Ihr Zertifikat wird so zum Baustein im Rahmen lebenslangen Lernens.
Weiterführendes | ||
Seite | Hochschulrektorenkonferenz - Projekt Nexus | |
Seite | Wikipedia - zum Bologna Prozess |
Fortbildungspunkte
Sie erwerben 60 Fortbildungspunkte.