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Zulassung, Zertifikat, ECTS-Punkte & Fortbildungspunkte
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Kontaktstudium sind
- eine Hochschulzugangsberechtigung und
- ein erster Hochschulabschluss oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als PhysiotherapeutIn oder ErgotherapeutIn.
Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann in begründeten Fällen durch fünf Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf kompensiert werden.
Prüfungen und Zertifikat
Die Prüfung umfasst eine Klausur zu Modul 1 sowie schriftliche oder mündliche Prüfung zu Modul 2. Nach erfolgreich bestandener Prüfung verleiht die Universität Konstanz das Zertifikat Neurorehabilitation - Evidenzbasiert therapieren (Certificate of Basic Studies Neuro-Rehabilitation - Evidence-based Therapy). Details zur Prüfung entnehmen Sie bitte den Prüfungsregeln des Kontaktstudiums, die Sie im Downloadbereich finden.
Weiterführendes | ||
Seite | Prüfungs- und Zulassungsregeln Kontaktstudium Neurorehabilitation - Evidenzbasiert therapieren |
ECTS-Punkte
Die Module und die Prüfung werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet. Insgesamt erwerben Sie 15 ECTS-Punkte: 13 ECTS-Punkte erwerben Sie im Rahmen der beiden Module sowie 2 ECTS-Punkte im Rahmen der Abschlussprüfung. Ihr Zertifikat wird so zum Baustein im Rahmen lebenslangen Lernens.
Weiterführendes | ||
Seite | Hochschulrektorenkonferenz - Projekt Nexus | |
Seite | Wikipedia - zum Bologna Prozess |
Fortbildungspunkte
Sie erwerben 80 Fortbildungspunkte.